So wurde im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert die Staatskassa und das Staatsvermögen, insbesondere auch die Verwaltung der staatlichen Wälder bezeichnet. An dessen Stelle sind inzwischen die Österreichischen Bundesforste getreten. Mit dem Bundesforstegesetz 1996, BGBl. Nr. 793/1996 in der Fassung BGBl. Nr. 142/2000 und BGBl. Nr. 136/2004, wurde die Verwaltung der Österreichischen Staatswälder der "Österreichischen Bundesforste AG" übertragen.