In § 27 der oktroyierten Märzverfassung, Kaiserliches Patent vom 4.3.1849, RGBl. Nr. 150/1849 lautete:
"Alle österreichischen Reichsbürger sind vor dem Gesetze gleich..."
Artikel 2 des Staatsgrundgesetzes (StGG) vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 142 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder lautet:
"Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich."
In Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) vom 1.10.1920 heißt es weiter:
"Vorrechte des Standes [und] der Klasse ... sind ausgeschlossen"