Insbesondere in der Baubranche kommt es immer wieder vor, dass sich Auftraggeber und Auftragnehmer über den letztlich noch offenen Betrag nicht einigen. Manchmal ist strittig, ob eine bestimmte Leistung in einer anderen Position des Leistungsverzeichnisses enthalten ist bzw. einzurechnen gewesen wäre. Manchmal geht es um die Frage, ob eine geänderte Leistung vorliegt und wenn ja, ob der Auftragnehmer rechtzeitig Mehrkosten angekündigt hat. Ein andermal sieht der Auftraggeber eine Leistung als Mängelbehebung, während der Auftragnehmer sie als Zusatzleistung vergütet haben will. Dann ist mal wieder ein Pönale strittig und so weiter. All diesen Streitigkeiten ist gemeinsam, dass meist zu mehreren Positionen einer Schlussrechnung und zu mehreren Gegenforderungen Stellung genommen werden muss, dass meist Teilzahlungen geleistet wurden, Deckungs- und Haftrücklässe beachtet werden müssen. Parallel dazu müssen oft Mängel eingewendet oder solche Einreden widerlegt werden. Nicht selten findet auch eine Zession und/oder Rückzession statt. In der Regel müssen auch umfangreiche Vertragsbedingungen durchgearbeitet und Bestimmungen der ÖNORM oder DIN ausgelegt werden. Derartige Streitigkeiten waren Jahre lang mein Haupttätigkeitsgebiet.