DR. ANDREAS BRUGGER, RECHTSANWALT
Salurnerstr. 16,  A- 6020 INNSBRUCK, TEL: 0043 512 561628, FAX: 0043 512 561628-4, E-MAIL: office@ra-brugger.at
Startseite Wir Kanzlei Fachgebiete Gemeindegut Aktuelles Kontakt

Fachgebiete

Allgemein
Abgaben-/Steuerrecht
Abrechnungsstreit
Agrarrecht
Agrargemeinschaften
Anschlussgebühren
Arbeitsrecht
Ärztehaftpflicht
BAO
Bauvertragsrecht
Baurecht
Bauträgerrecht
Befehls-/Zwangsgewalt
Besitz
Bergrecht
Betriebsanlagenrecht
Bundesabgabenordnung
Dienstbarkeiten
Ehe-/Familienrecht
Eigentum
Energierecht
Enteignungsrecht
Erbrecht
Erbschaftssteuer
Exekutionsrecht
Forstrecht
Finanzausgleich
Fischereirecht
Gebühren
Gemeindeordnung
Gemeinderecht
Gemeindegut
Gesellschaftsrecht
Getränkesteuer
Gewährleistungsrecht
Gewerberecht
Gewerbepark
gewerbl.Gst-handel
Grenzstreit
Grundbuchsrecht
Grunderwerbsteuer
Grundrechte
Grundverkehrsgesetz
Grundzusammenlegung
Güter-/Seilwege
Haftungsfragen
Handelsrecht
Höferecht
Holz-/Streunutzung
Immoblien
Insolvenzrecht
Jagdrecht
Kaufverträge
Konsumentenschutz
Kraftwerke
Liegenschaftsrecht
Mängel
Marktordnungsgesetz
Mietrecht
Mietverträge
Milchkontingent
Mineralrohstoffgesetz
Naturschutzgesetz
Produkthaftung
Raumordnungsrecht
Sachverständigenhaftung
Schadenersatzrecht
Schenkungssteuer
Schenkungsverträge
Schiliftverträge
Spekulationssteuer
Steuerrecht
Strafrecht
Straßen-/Wegerecht
Straßenverkehrsordnung
Superädifikat
Teilwaldrechte
Treuhandschaft
Umgründungen
Umweltrecht
Unfallschäden
Unterhalt
Unternehmensrecht
Verdienstentgang
Vereinsrecht
Verfassungsrecht
Verkehrsrecht
Verkehrsunfall
Verträge
Versicherungsrecht
Verwaltungsgerichtshof
Verwaltungsrecht
Verwaltungsstrafrecht
Verwaltungsverfahren
Vollstreckung
Wald-/Weideservituten
Wasserrecht
Wege-/Straßenrecht
Wasserkraftwerke
Wegehalterhaftpflicht
Werkverträge
Wohnrecht
Wohnungsverträge
Wohnungseigentumsrecht
Zivilrecht

Abrechnungsstreitigkeiten:

Insbesondere in der Baubranche kommt es immer wieder vor, dass sich Auftraggeber und Auftragnehmer über den letztlich noch offenen Betrag nicht einigen. Manchmal ist strittig, ob eine bestimmte Leistung in einer anderen Position des Leistungsverzeichnisses enthalten ist bzw. einzurechnen gewesen wäre. Manchmal geht es um die Frage, ob eine geänderte Leistung vorliegt und wenn ja, ob der Auftragnehmer rechtzeitig Mehrkosten angekündigt hat. Ein andermal sieht der Auftraggeber eine Leistung als Mängelbehebung, während der Auftragnehmer sie als Zusatzleistung vergütet haben will. Dann ist mal wieder ein Pönale strittig und so weiter. All diesen Streitigkeiten ist gemeinsam, dass meist zu mehreren Positionen einer Schlussrechnung und zu mehreren Gegenforderungen Stellung genommen werden muss, dass meist Teilzahlungen geleistet wurden, Deckungs- und Haftrücklässe beachtet werden müssen. Parallel dazu müssen oft Mängel eingewendet oder solche Einreden widerlegt werden. Nicht selten findet auch eine Zession und/oder Rückzession statt. In der Regel müssen auch umfangreiche Vertragsbedingungen durchgearbeitet und Bestimmungen der ÖNORM oder DIN ausgelegt werden. Derartige Streitigkeiten waren Jahre lang mein Haupttätigkeitsgebiet.