Seit dem 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) ist weiterhin die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen. Detaillierte Informationen zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie auf dieser Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen.