Mit den rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem geplanten Bau eines Wasserkraftwerkes war ich schon einige Male befasst und zwar teils als Vertreter eines betroffenen Grundeigentümers, teils als Vertreter des Kraftwerksunternehmens, teils als Vertreter einer betroffenen Gemeinde und einmal als Vertreter einer Wasserinteressentschaft, der vorgeworfen wurde, sie hätte durch die Ableitung von Trinkwasser in das Wasserrecht eines Kraftwerksunternehmens eingegriffen. In diesen Fällen haben folgende Rechtsgebiete eine Rolle gespielt: Wasserrecht, Naturschutz, Dienstbarkeitsrecht, Enteignungsrecht und Schadenersatz.
Vortrag auf der Jahrestagung Kleinwasserkraft Österreich vom 21.9.2007