DR. ANDREAS BRUGGER, RECHTSANWALT
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Schadenersatzrecht:

Dieses Gebiet gehört wahrscheinlich zum täglichen Alltag eines jeden Anwalts. Schließlich reicht es vom Verkehrsunfall bis zum Bauprozess, von den Folgen einer Rauferei bis etwa zu jenen eines Justizirrtums, vom geplatzten Vertrag bis zum unlauteren Wettbewerb usw. Gerade wegen der Vielfalt der Anwendungsmöglichkeiten sind die Rechtsgrundsätze des Schadenersatzrechts komplex, weshalb eine qualifizierte Beratung und/oder Vertretung ein umfangreiches Wissen, die Fähigkeit zum analytischen Denken und ein sorgfältiges Studium der in ähnlichen Fällen ergangenen Entscheidungen und der juristischen Literatur erfordert.

Neben den Rechtsfragen sind fast immer auch fachliche Fragen zu beurteilen. So ergeben sich zum Beispiel die Verletzungsfolgen meist aus einem medizinischen Gutachten, welches mit lateinischen Fachausdrücken gespickt ist. Zur Beurteilung der Folgen eines Mangels sind technische Kenntnisse nötig etc.

Die Fachfragen kann ich zwar in den seltensten Fällen allein beurtei­len, doch habe ich damit noch immer so intensiv befasst, dass ich die Erklärungen meines Klienten bzw. allfällige Sachverständigengutach­ten verstanden habe.