Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Umwidmung einer größeren Gewerbefläche wurde ich schon mehrmals von Gemeinden um Rat und um Vertragsvorschläge gebeten, die einerseits die Finanzierung der Erschließung regeln und andererseits sicherstellen sollten, dass die betreffenden Flächen auch widmungsgemäß verwendet werden. Je nachdem, wie die einzelnen Verkaufsvorgänge vereinbart werden, kann auch eine relativ hohe Steuer (Einkommenssteuer aus gewerblichem Grundstückshandel) anfallen.