Die Errichtung von Bauwerken ist teuer und erfordert das Zusammenwirken vieler Unternehmer. Überdies besteht nicht selten enormer Termindruck. Es ist daher wichtig, schon rechtzeitig vor Beginn eines Bauvorhabens ein klares Regelwerk zu schaffen, aus dem sich insbesondere die genauen Aufgaben und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmer und deren Ansprüche auf Entgelt ergeben. Da den meisten Bauherrn und Unternehmern in der Baubranche die Bedeutung von Verträgen durchaus bewusst ist, gibt es diverse vorformulierte Vertragsvorschläge (ÖNORMEN, DIN, diverse allgemeine Bedingungen für Baumeister und Professionistenleistungen etc.). Trotzdem ist es unbedingt notwendig, diese Standardregelungen an den Einzelfall anzupassen.
Mit folgenden Verträgen hatte ich bereits relativ viel zu tun: Werkverträge betreffend die Ausführung von Baumeisterarbeiten und die Arbeiten anderer Professionisten, Generalunternehmerverträge, Subunternehmerverträge, Kaufverträge über Wohnungen, die erst errichtet werden sollen (Bauträgerverträge). Architektenwerkverträge. Begleitend dazu mache ich oft auch Vereinbarungen mit finanzierenden Banken, mit Gemeinden und Grundstücksverträge. Es kommt auch vor, dass ich solche Verträge überprüfe (etwa, wenn sie im Auftrag eines anderen Vertragspartners formuliert wurden). Zum Teil habe ich Auftraggeber oder Auftragnehmer in Rechtsstreitigkeiten vertreten, in denen es um die Auslegung solcher Verträge gegangen ist. Dabei ging es übrigens nicht nur um Hochbauten sondern auch um Tiefbauten (Trinkwasserversorgungsanlagen, Kanäle, Straßen, Brücken, Tunnels, Kraftwerke, Kläranlagen etc.)
siehe auch Baurecht