Für Geschäfte mit bzw. unter Kaufleuten haben sich im Laufe der Zeit besondere Regeln entwickelt, die in einem eigenen Gesetz, dem sogenannten Handelsgesetzbuch zusammengefasst wurden. Mit dem "Handelsrechtsänderungsgesetz", BGBl. I. 120/2005 wurden diese Bestimmungen wesentlich geändert. Außerdem gilt dieses Gesetz jetzt nicht mehr nur für Kaufleute, sondern für alle Unternehmer. Deshalb heißt dieses Gesetz seither Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Außerdem gehört zu diesem Rechtsgebiet vor allem das Gesellschaftsrecht.