Zur vollständigen Beurteilung der Folgen eines Unfalles sind Rechtsvorschriften aus den verschiedensten Gebieten zu beurteilen, so z.B.: Straßenverkehrsordnung, Schadenersatzrecht, (gerichtliches) Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Versicherungsrecht, Wegehalterhaftpflicht etc.. Weiters spielen auch Fachfragen eine Rolle, etwa die Berechnung von Reaktionsweg/-zeit, Bremsweg/-zeit und Geschwindigkeit, ferner medizinische Fragen (Schmerzen, Arbeitsfähigkeit etc.). Verkehrs- und andere Unfälle gehören zu den immer wieder in meiner Kanzlei anfallenden Angelegenheiten. Manchmal ging es "nur" um einen kleine Blechschäden, manchmal um schwerste Verletzungen mit Dauerfolgen, manchmal um einen Verkehrsunfall, manchmal um einen Schiunfall. Ein andermal ist ein Kranhaken gebrochen.