DR. ANDREAS BRUGGER, RECHTSANWALT
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Gewerberecht:

Das Österreichische Gewerberecht kann auf eine über ein halbes Jahrtausend währende Entwicklungsgeschichte zurückblicken. Die Handwerks- und Zunftordnungen enthielten schon im 14. und 15. Jahrhundert das Gebot, dass ohne Mitglied der Zunft zu sein ein Gewerbebetrieb weder eröffnet noch geführt werden durfte. Ferdinand der I. erließ im Jahre 1527 eine neue Polizei- und Handwerksordnung, welche die Zünfte ganz wesentlich entmachtete, dem Bürgermeister die Erteilung der Gewerbeberechtigung übertrug und sowohl die Antrittsvoraussetzungen sehr stark im Sinne der Gewerbefreiheit liberalisierte. Seither wurde der Gewerbeantritt und die Gewerbeausübung mal erschwert, mal liberalisiert. Die Reglementierungen wurden meist damit begründet, es müsste die redliche Arbeit und die bestehenden Gewerbebetriebe gegen Konkurrenz und Schleuderpreise geschützt werden, die Kunden gegen Unerfahrenheit, ungenügendes Können, Leichtsinn und vor unsolider Ware. Hingegen haben die Liberalisierungen meist die Wirtschaft belebt.

Die heutige Gewerbeordnung wurde im Jahre 1972 beschlossen, seither jedoch alle paar Jahre novelliert. 

Ich hatte in der Vergangenheit vor allem mit den Regelungen betreffend die gewerberechtliche Geschäftsführung, die Möglichkeit einer Nachsicht und betreffend die Betriebsanlagengenehmigung zu tun.