Vor dem Verwaltungsgerichtshof können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - fast alle Bescheide angefochten werden, die von einer Verwaltungsbehörde erlassen werden, wenn dagegen kein sogenanntes "ordentliches" Rechtsmittel mehr möglich ist. Mit der Vertretung vor dem Verwaltungsgerichtshof werde ich verhältnismäßig oft beauftragt. Allerdings gilt im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof das sogenannte "Neuerungsverbot", weshalb ich mich nur mehr auf solche Tatsachen berufen kann, die schon im vorangegangenen Verwaltungsverfahren behauptet oder sonst bekannt wurden oder die von Amts wegen zu berücksichtigen gewesen wären. Besser wäre es daher, den Anwalt schon im vorausgehenden Verfahren einzuschalten. Ich bin auch gerne bereit, eine Art "Teilbetreuung" zu übernehmen, wo wir im Einzelfall besprechen, an welchen Eingaben ich mitwirke bzw. an welchen Verhandlungen ich teilnehme und was Sie allenfalls auch ohne meine Mitwirkung tun können.
Der Verwaltungsgerichtshof prüft die angefochtenen Bescheide in der Regel recht gründlich. Allerdings dauert das Verfahren häufig relativ lang. Leider kann der Verwaltungsgerichtshof nicht in der Sache selbst entscheiden, sondern einen fehlerhaften Bescheid nur aufheben. Die vom Verwaltungsgerichtshof ausgesprochene Rechtsmeinung ist für das weitere Verfahren bindend.