Manchmal werde ich als Spezialist für Verwaltungsrecht genannt. Tatsächlich ist freilich das Verwaltungsrecht ein derart großes Gebiet, dass es wohl überhaupt niemanden geben kann, der sich in allen Teilbereichen dieser Materie gut auskennt. Mein „Spezialistentum“ beschränkt sich daher darauf, dass ich mich im Verwaltungsverfahrensrecht relativ gut auskenne, immer wieder Beschwerden an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof verfasse und mich nicht scheue, mich in Verwaltungsrechtsmaterien einzuarbeiten, mit denen ich bisher noch nicht zu tun hatte. Außerdem war ich bisher schon mit vielen Fragen aus dem Verwaltungsrecht befasst.
Zum Verwaltungsrecht gehören unter anderem folgende Gebiete: