Darunter versteht man ein Gesetz, worin die Aufteilung der Steuern und Besteuerungsrechte zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geregelt werden. Mit diesem Gesetz habe ich mich vor einigen Jahren sehr intensiv befasst. Damals habe ich die Tiroler Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern in mehreren Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten, in denen es darum ging, dass einerseits ein größerer Anteil der Steuern den kleineren Gemeinden zukommen sollte (derzeit erhalten nämlich die größeren Gemeinden und Städte wesentlich mehr Mittel pro Einwohner als die kleinen). Außerdem sollte ein Sondervorteil der Gemeinden rund um Wien beseitigt werden.
Der Sondervorteil der Wiener Randgemeinden konnte beseitigt werden.
Der sogenannte abgestufte Bevölkerungsschlüssel für die Aufteilung der Steuern zwischen Städten und größeren Gemeinden einerseits und kleinen Gemeinden andererseits gilt nach wie vor. Zwar hat der Verfassungsgerichtshof empfohlen, die Unterschiede abzubauen. Tatsächlich erhalten Wien und die Städte mit mehr als 50.000 Einwohner aber auch heute noch mehr als das 1,5-fache jenes Betrages den die kleinen Landgemeinden mit max. 10.000 Einwohner pro Einwohner bekommen. Begründet wird dies damit, dass die Einrichtungen der Städte und größeren Orte auch von den Einwohnern kleinerer Orte benützt würden.
Die Landgemeinden finanzieren also im Wege des Finanzausgleiches zum Teil die größeren Orte und Städte. Dieser Mitfinanzierung steht aber keine Mitbestimmung gegenüber. Da auch die Gemeindevertretungen größerer Orte und der Städte naturgemäß nur von deren Einwohnern gewählt werden, liegt es nicht im politischen Interesse der Vertreter größerer Orte oder Städte, zum Beispiel Dienstleistungen auszubauen, die vor allem den Bewohnern der umliegenden Gemeinden zugute kommen würden.
Außerdem kommen nicht nur die Landbewohner in die Städte (um dort einzukaufen, oder um Behördengänge zu erledigen) sondern auch die Stadtbewohner in die Landgemeinden, um sich dort zu erholen. Soweit die Landbewohner in den Städten arbeiten, erhalten die Städte ja immerhin die Kommunalsteuer.
Dazu kommt, dass manche Kosten in der Gemeinde nicht von der Einwohnerzahl sondern von Entfernungen oder von der Fläche abhängen (wie die Kosten der Kanal- und Wegenetze oder der "Landschaftspflege", wie Wildbach- und Lawinenverbauungen, Forstaufsicht etc.). Diese Kosten sind daher naturgemäß in Landgemeinden wesentlich höher als in den Städten, weshalb es auch notwendig wäre, den Landgemeinden mehr Finanzmittel zuzuweisen.
Letztlich dürfte die derzeitige Verteilung der Finanzmittel daher weniger auf sachliche Gründe sondern eher darauf zurück zu führen sein, dass sich kleine Landgemeinden politisch nicht so gut durchsetzen können, wie größere Städte, die Länder und der Bund.