Die Bestellung als Masseverwalter in einem Konkurs bzw. Ausgleichsverwalter strebe ich nicht an. Wohl aber vertrete ich natürlich immer wieder Gläubiger in derartigen Verfahren. Außerdem spielt die Frage, was eine Vereinbarung oder eine Sicherheit im Konkursfall wert ist, bei der Erstellung von Verträgen und bei der Beratung meiner Klienten relativ häufig eine Rolle.