Seit dem 1. August 2008 fällt keine Schenkungssteuer mehr an. Allerdings ist weiterhin die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Außerdem besteht seither eine Anzeigepflicht bei Schenkungen. Detaillierte Informationen zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie auf dieser Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen.