DR. ANDREAS BRUGGER, RECHTSANWALT
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Energierecht:

Energie wird einerseits sowohl von der Wirtschaft als auch für private Zwecke benötigt. Ihre Erzeugung belastet andererseits aber die Umwelt (vor allem durch die Emission von Kohlendioxid, durch das Überstauen von Flächen und dadurch, dass Flüssen und Bächen in den sogenannten "Entnahmestrecken" Wasser entzogen wird). Wenn wir Energie importieren, werden wir von den Lieferantenstaaten politisch und wirtschaftlich abhängig und belasten unsere Handelsbilanz. Trotzdem steigt der Energieverbrauch entgegen allen Beteuerungen ständig. Die Gesetzgeber in der EU, im Bund und im Land reagieren auf diese Situation so, dass sie die Quadratur des Kreises anordnen. Es soll die Energieerzeugung gesteigert, der Ausstoß von Kohlendioxid gesenkt und die Umwelt nicht angetastet werden. Dass sich diese Ziele zumindest zum Teil gegenseitig ausschließen und daher nicht alle vollständig erreicht werden können, hat diese Art der Gesetzgebung bisher nicht verhindert. Schließlich ist Papier bekanntlich geduldig. Außerdem ist es für Politiker sicher recht praktisch, wenn sie allen an diesem Thema interessierten Gruppierungen sagen können, für ihr Anliegen gäbe es ohnehin ausführliche Bestimmungen.

Welche dieser gegensätzlichen Interessen in einem konkreten Bewilligungsverfahren den Ausschlag gibt, ist freilich weitgehend ein Produkt des Zufalls. Das eine Mal wurde ein Wasserkraftwerk abgelehnt, weil ein paar Sträucher (die erst vor wenigen Jahren auf der Schutthalde einer Straße gewachsen sind) im Falle der Errichtung des Kraftwerks entfernt werden müssten, ein andermal wurde die Energieerzeugung durch Holzverbrennung trotz der damit verbundenen erheblichen Kohlendioxid-Emission bewilligt, obwohl der Gemeinderat der Standortgemeinde noch nicht einmal den dafür erforderlichen Flächenwidmungsplan beschlossen hat und obwohl es in der Bevölkerung dagegen massive Widerstände gegeben hat. 

Ich habe immer wieder mit Wasserkraftwerken zu tun und zwar sowohl mit (wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen) Bewilligungsverfahren als auch mit Entschädigungsfragen und mit der Verfassung von Dienstbarkeitsverträgen, mit Fragen des Ökostromgesetzes und mit der Verrechnung sogenannter Anschlussgebühren. Teilweise war/bin ich im Auftrag der Kraftwerksbetreiber tätig, teilweise im Auftrag von betroffenen Grundeigentümern und Gemeinden.