Erbrecht gehört zum Kernbereich des sogenannten "Zivilrechts" und zählt daher sowohl auf der Universität als auch bei der Rechtsanwaltsprüfung zum Prüfungsstoff. In der Praxis erweist es sich freilich als sehr komplexe Materie, weil die Erben ja in die Rechtsverhältnisse der Erblasser eintreten, sodass im Zuge einer Vertretung eines Erben meist nicht nur erbrechtliche Fragen zu beurteilen sind, sondern zum Beispiel auch gesellschaftsrechtliche, familienrechtliche, steuerrechtliche etc. Umgekehrt spielt das Erbrecht nicht nur nach einem Todesfall eine Rolle, sondern sollte zum Beispiel bei jeder größeren Schenkung, bei jeder Gesellschaftsgründung oder Umstrukturierung mitbedacht werden.
Die Beratung in erbrechtlichen Fragen,
die Vertretung in Verlassenschaftsverfahren (auch in solchen nach dem Tiroler Höfegesetz)
die Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen und von Übergabeverträgen,
die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über die Höhe des Pflichtteiles, über die Gültigkeit eines Testaments, oder wegen Abgeltung geleisteter Dienste
gehören zu den Dienstleistungen, die in meiner Kanzlei häufig erbracht werden.