Als Werkverträge bezeichnet man Vereinbarungen, nach denen sich ein selbständiger Unternehmer gegen Entgelt zur Herstellung eines Werkes (oder zu einer Dienstleistung) verpflichtet. Dazu gehören unter anderem die Beauftragung eines Baumeisters, Tischlers oder Installateurs, aber auch zum Beispiel eines Gutachters, Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Solche Verträge gehören (ebenso wie Streitigkeiten daraus) wohl zum täglichen Brot der meisten Rechtsanwälte. Unterschiede gibt es vor allem im Hinblick auf branchenspezifisches Nebenwissen. Diesbezüglich hatte ich am meisten mit Streitigkeiten und Verträgen aus der Baubranche zu tun.
Siehe auch Bauvertragsrecht