Das Verfassen von Verträgen betreffend den Kauf/Verkauf von Liegenschaften beschränkt sich keineswegs darauf, Namen und Parzellennummern in Vertragsmuster einzusetzen, auch wenn einige Textpassagen des Vertrages immer wieder vorkommen. Vielmehr sind im Vorfeld viele Sach- und Rechtsfragen abzuklären, um den Vertragspartnern unangenehme Überraschungen zu ersparen (vgl. Immobilien, Grunderwerbsteuer, Spekulationssteuer, gewerblicher Grundstückshandel, Treuhandschaft). Gelegentlich verfasse ich auch Verträge, mit denen der Kauf/Verkauf eines Gesellschaftsanteiles oder einer Gesellschaftsbeteiligung (GmbH, KG, OHG, Erwerbsgesellschaft oder Agrargemeinschaft) vereinbart werden.