Das sind bäuerliche Gemeinschaften, die in Tirol mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, und denen Weideflächen oder Wälder teils gehören, teils nur zur Nutzung zur Verfügung stehen. Ein erheblicher Teil der Tiroler Landesfläche steht im Eigentum von Agrargemeinschaften. Österreichweit gehören fast 45 % der bewirtschafteten Almfläche und rund 10 % des gesamten Waldes Agrargemeinschaften. Das Recht der Agrargemeinschaften wird im Flurverfassungsgrundsatzgesetz (einem Bundesgesetz) und in Tirol im Tiroler Flurverfassungslandesgesetz geregelt. Agrargemeinschaften unterliegen der Aufsicht durch die Agrarbehörden. Eine besondere Art der Agrargemeinschaften, von denen in letzter Zeit auch die Medien besonders berichtet haben, sind jene, die das sogenannte Gemeindegut nutzen.
siehe auch: Agrarrecht