Als Superädifikat bezeichnet man ein Gebäude, das nicht im Eigentum des Grundeigentümers steht, also zum Beispiel eines, das von einem Mieter errichtet wurde. Diesbezüglich gibt es eine Reihe von Besonderheiten, sowohl in rechtlicher als auch in steuerlicher Hinsicht. Vor allem ist es schwierig, ein solches Superädifkat als taugliche Sicherstellung für einen Kredit auszugestalten. Viele "Hütten" im ländlichen Raum (also gastronomische Betriebe in Schi- bzw. Ausflugsgebieten)beruhen auf dieser rechtlichen Konstruktion.