Mit dieser Materie habe ich relativ oft zu tun. Meistens geht es dabei um grundsätzliche Fragen, zum Beispiel
um die Begründung dieses Rechts,
um die sogenannte „Parifizierung“, also um die Festsetzung von Nutzwerten für jede einzelne Wohnung und jedes Geschäftslokal,
um die Zulässigkeit von Veränderungen,
um unzulässige Vertragsbestandteile in Kauf- oder Wohnungseigentumsverträgen,
um das Bauträgervertragsrecht (und dabei ganz besonders um die Sicherstellung der Kaufpreisteilzahlungen bis zur Fertigstellung des Gebäudes und Übereignung an die Käufer) und
um Ansprüche auf Mängelbeseitigung.