DR. ANDREAS BRUGGER, RECHTSANWALT
Salurnerstr. 16,  A- 6020 INNSBRUCK, TEL: 0043 512 561628, FAX: 0043 512 561628-4, E-MAIL: office@ra-brugger.at
Startseite Wir Kanzlei Fachgebiete Gemeindegut Aktuelles Kontakt

Fachgebiete

Allgemein
Abgaben-/Steuerrecht
Abrechnungsstreit
Agrarrecht
Agrargemeinschaften
Anschlussgebühren
Arbeitsrecht
Ärztehaftpflicht
BAO
Bauvertragsrecht
Baurecht
Bauträgerrecht
Befehls-/Zwangsgewalt
Besitz
Bergrecht
Betriebsanlagenrecht
Bundesabgabenordnung
Dienstbarkeiten
Ehe-/Familienrecht
Eigentum
Energierecht
Enteignungsrecht
Erbrecht
Erbschaftssteuer
Exekutionsrecht
Forstrecht
Finanzausgleich
Fischereirecht
Gebühren
Gemeindeordnung
Gemeinderecht
Gemeindegut
Gesellschaftsrecht
Getränkesteuer
Gewährleistungsrecht
Gewerberecht
Gewerbepark
gewerbl.Gst-handel
Grenzstreit
Grundbuchsrecht
Grunderwerbsteuer
Grundrechte
Grundverkehrsgesetz
Grundzusammenlegung
Güter-/Seilwege
Haftungsfragen
Handelsrecht
Höferecht
Holz-/Streunutzung
Immoblien
Insolvenzrecht
Jagdrecht
Kaufverträge
Konsumentenschutz
Kraftwerke
Liegenschaftsrecht
Mängel
Marktordnungsgesetz
Mietrecht
Mietverträge
Milchkontingent
Mineralrohstoffgesetz
Naturschutzgesetz
Produkthaftung
Raumordnungsrecht
Sachverständigenhaftung
Schadenersatzrecht
Schenkungssteuer
Schenkungsverträge
Schiliftverträge
Spekulationssteuer
Steuerrecht
Strafrecht
Straßen-/Wegerecht
Straßenverkehrsordnung
Superädifikat
Teilwaldrechte
Treuhandschaft
Umgründungen
Umweltrecht
Unfallschäden
Unterhalt
Unternehmensrecht
Verdienstentgang
Vereinsrecht
Verfassungsrecht
Verkehrsrecht
Verkehrsunfall
Verträge
Versicherungsrecht
Verwaltungsgerichtshof
Verwaltungsrecht
Verwaltungsstrafrecht
Verwaltungsverfahren
Vollstreckung
Wald-/Weideservituten
Wasserrecht
Wege-/Straßenrecht
Wasserkraftwerke
Wegehalterhaftpflicht
Werkverträge
Wohnrecht
Wohnungsverträge
Wohnungseigentumsrecht
Zivilrecht

Exekutions- oder Vollstreckungsrecht :

Als "Exekution", zu deutsch "Vollstreckung", bezeichnet man die Umsetzung/Durchsetzung bzw. den Vollzug gerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher (finanzbehördlicher) Entscheidungen. Häufig geschieht dies im Wege der Fahrnisexekution (Der Exekutor kommt in die Firma oder in die Wohnung des Verpflichteten, sucht nach Bargeld und Wertsachen, und klebt auf letztere den sogenannten "Kuckuck" zum Zeichen der gerichtlichen Pfändung); im Wege der Lohnpfändung, gelegentlich auch durch die Versteigerung von Liegenschaften. 

Aber auch die sogenannten "einstweiligen Verfügungen" (mit denen das Gericht anordnen kann, was bis zur Beendigung eines Prozesses zu geschehen oder zu unterbleiben hat) zählen zu diesem Rechtsgebiet. 

Normale Exekutionen gehören in jeder Rechtsanwaltskanzlei zur Routine. Mitunter kann aber gerade das Exekutionsrecht ganz schön knifflig werden. Dann kriegen jene Gläubiger ihr Geld, die den clevereren (oder den schnelleren) Anwalt hatten. Ob eine Exekutionsmaßnahme zum Erfolg führen wird, lässt sich oft schwer voraussehen. Trotzdem muss der Klient entscheiden, ob er einen Exekutionsantrag stellen (und damit womöglich auf's schlechte Geld noch gutes drauflegen) oder ob er von weiteren Exekutionsschritten absehen will (um dann womöglich zu erfahren, dass ein anderer Gläubiger es doch versucht und sein Geld bekommen hat).