Als "Exekution", zu deutsch "Vollstreckung", bezeichnet man die Umsetzung/Durchsetzung bzw. den Vollzug gerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher (finanzbehördlicher) Entscheidungen. Häufig geschieht dies im Wege der Fahrnisexekution (Der Exekutor kommt in die Firma oder in die Wohnung des Verpflichteten, sucht nach Bargeld und Wertsachen, und klebt auf letztere den sogenannten "Kuckuck" zum Zeichen der gerichtlichen Pfändung); im Wege der Lohnpfändung, gelegentlich auch durch die Versteigerung von Liegenschaften.
Aber auch die sogenannten "einstweiligen Verfügungen" (mit denen das Gericht anordnen kann, was bis zur Beendigung eines Prozesses zu geschehen oder zu unterbleiben hat) zählen zu diesem Rechtsgebiet.
Normale Exekutionen gehören in jeder Rechtsanwaltskanzlei zur Routine. Mitunter kann aber gerade das Exekutionsrecht ganz schön knifflig werden. Dann kriegen jene Gläubiger ihr Geld, die den clevereren (oder den schnelleren) Anwalt hatten. Ob eine Exekutionsmaßnahme zum Erfolg führen wird, lässt sich oft schwer voraussehen. Trotzdem muss der Klient entscheiden, ob er einen Exekutionsantrag stellen (und damit womöglich auf's schlechte Geld noch gutes drauflegen) oder ob er von weiteren Exekutionsschritten absehen will (um dann womöglich zu erfahren, dass ein anderer Gläubiger es doch versucht und sein Geld bekommen hat).