Mit der Ehe bzw. Familie habe ich als Anwalt meist nur dann zu tun, wenn eine solche Gemeinschaft dabei ist, auseinander zu brechen, also im Zusammenhang mit einer Scheidung, einer Unterhaltsklage, einem Verfahren betreffend das Sorgerecht oder das Besuchsrecht für ein Kind (mehrere Kinder) oder wenn es um die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse und/oder der Schulden geht. Die Vertretung scheidungs(un)williger Klienten gehört wohl zu den alltäglichen Aufgaben der meisten Anwälte, erfordert aber ein sehr umfassendes Wissen, weil die Scheidungsfolgen sehr verschiedene Lebens- und Rechtsbereiche betreffen können. Ich versuche, wenn ich eine Vertretung in einer Scheidungssache übernehme, möglichst jede Eskalation zu vermeiden und eine gütliche Einigung über die Scheidungsfolgen anzustreben.
Siehe auch Unterhalt