DR. ANDREAS BRUGGER, RECHTSANWALT
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Straßen- und Wegerecht:

Aus rechtlicher Sicht gibt es sehr viele verschiedene Straßen und Wege: Bundesstraßen, Landesstraßen, Gemeindestraßen, Interessentschaftswege, Güterwege, Forstwege, Servitutswege, Wege nach dem Wasserrechtsgesetz, Wege nach dem Tourismusgesetz etc. Dementsprechend vielfältig sind die Regelungen für Wege. Da Wege für die erschlossenen Grundstücke sehr wichtig, für die Eigentümer der an den Weg angrenzenden Grundstücke jedoch manchmal sehr belastend sein können, spielt das Recht der Straßen und Wege bei meiner Tätigkeit immer wieder eine wichtige Rolle. So versuche ich, bei der Erstellung von Verträgen, die Vertragsteile darüber aufzuklären, wie wichtig eine gesicherte Wegverbindung zum Kaufgrundstück für den Erwerber ist. Auch werde ich immer wieder um eine Vertretung in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren gebeten, welche Wege oder Straßen betreffen.

gesetzliche Bestimmungen

Bundesstraßengesetz
Tiroler Straßengesetz
Tiroler Güter- und Seilwege- Landesgesetz (GSLG)
§§ 58 bis 73 Forstgesetz 1975, Fassung vom 23.2.2008
§ 72 Wasserrechtsgesetz
§ 42 Tiroler Tourismusgesetz 2006