Die Frage, wer wem wie viel Unterhalt zahlen muss, stellt sich normalerweise im Umfeld von Scheidungen oder zumindest Trennungen, ausnahmsweise aber auch im Zusammenhang mit Sozialhilfe oder Altenpflege. Man unterscheidet den Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber ihren Eltern (ausnahmsweise gegenüber ihren Großeltern), den Unterhaltsanspruch eines Ehegatten (meist der Frau) gegenüber dem anderen Ehegatten (normalerweise gegenüber dem Mann) und den Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber ihren Kindern. Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten hängt noch davon ab, ob die Ehe noch aufrecht oder schon geschieden und in letzterem Fall, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte überwiegend oder nur zu gleichen Teilen schuld an der Zerrüttung der Ehe ist. Unterhaltsstreitigkeiten gehören auch in meiner Kanzlei zum ganz normalen Alltag. Häufig gelingt es, diese Streitfrage letztlich durch eine Vereinbarung zu lösen.
Siehe auch: Ehe- und Familienrecht