Die österreichische Getränkesteuerregelung hat bekanntlich gegen EU-Recht verstoßen und wurde deshalb aufgehoben. Inwieweit die Unternehmen deshalb einen Anspruch auf Rückzahlung haben, ist immer noch strittig. Dies hängt nämlich davon ab, ob sie die Getränkesteuer auf ihre Gäste überwälzt haben. Einige Tiroler Gemeinden, die mit solchen Rückforderungen konfrontiert sind, vertrete ich in den damit zusammenhängenden Verfahren.