Darunter versteht man alle Bestimmungen, welche die Beziehungen regeln, die zwischen den Bürgern (und den diversen Firmen) untereinander bestehen, also zum Beispiel das Vertragsrecht, das Eigentums- und Wohnungseigentumsrecht, das Dienstbarkeitsrecht die Bestimmungen, die das Pfandrecht und den sogenannten Besitz betreffen, das Schadenersatz- und Bereicherungsrecht sowie das Erb- und Familienrecht und natürlich auch das Gesellschafts- und sonstige Handelsrecht, also ein sehr großes Rechtsgebiet. Ein sehr großer Anteil meiner Tätigkeit betrifft das Zivilrecht und zwar immer wieder sehr unterschiedliche Teilgebiete.