DR. ANDREAS BRUGGER, RECHTSANWALT
Salurnerstr. 16,  A- 6020 INNSBRUCK, TEL: 0043 512 561628, FAX: 0043 512 561628-4, E-MAIL: office@ra-brugger.at
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Treuhandschaft:

Die Treuhandschaft ist derzeit die einzige praktikable Form, um bei einem Liegenschaftskauf sowohl den Käufer als auch den Verkäufer als auch die kaufpreisfinanzierende Bank optimal abzusichern. Wenn der Käufer mit der Zahlung zuwartet, bis ihm die Tiroler Rechtsanwaltskammer mitteilt, dass die Treuhandschaft registriert wurde (das Recht dazu sollte natürlich im Vertrag vorgesehen sein), ist er auch gegen ein Abhandenkommen des Geldes beim Treuhänder versichert. Ich bin Mitglied des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Eine Treuhandabwicklung empfehle ich bei  allen Liegenschaftskäufen. Dafür verrechne ich normalerweise nichts zusätzlich. Selbstverständlich werden die Treuhandgelder auf gesonderten Konten verwahrt und bekommen die Vertragsteile auch automatisch Duplikate aller Kontoauszüge. Die auf den Treuhandkonten anfallenden Zinsen werden (abzüglich Zinsertragssteuer und Spesen) an jenen Vertragsteil ausbezahlt, der bei Vorliegen aller Voraussetzungen das Treuhandgeld bekommt.