DR. ANDREAS BRUGGER, RECHTSANWALT
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Ärztehaftpflicht, Kunstfehler:

Zur Abklärung der Haftung für einen ärztlichen Kunstfehler und dessen Folgen, habe ich mehrere gerichtliche Verfahren geführt und auch den Obersten Gerichtshof mehrmals anrufen. Dabei ging es zunächst um die Frage, ob überhaupt ein Kunstfehler gemacht wurde, in weiteren Verfahren jedoch um die Ursächlichkeit des Kunstfehlers für den späteren Verlust der Arbeitsstelle, weiters darum, ob Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld den Verdienstentgang mindert, um die Berücksichtigung der aus der Verdienstengangszahlung abzuführenden Einkommenssteuer und schließlich darum, wann die Geschädigte auch bei fehlerfreier Operation arbeitsunfähig geworden wäre. Die Ansprüche der Geschädigten konnten praktisch alle durchgesetzt werden.

Darüber hinaus habe ich mich mit medizinischen Fragen schon oft befasst, und zwar vor allem im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Körperverletzungen, wo es ja zu ähnlichen Schadensfolgen kommen kann, wie bei einem ärztlichen Kunstfehler.