Außerhalb geschlossener Ortschaften bedürfen zahlreiche Baumaßnahmen einer Bewilligung nach dem Tiroler Naturschutzgesetz. Weil ich mich für die Zusammenhänge zwischen Technik und Umwelt und für die verschiedenen öffentlichen Interessen sehr interessiere, werde ich immer wieder mit der Vertretung in Verfahren nach dem Tiroler Naturschutzgesetz beauftragt. Oft geht es auch nur mehr darum, einen ablehnenden Bescheid beim Verwaltungsgerichtshof anzufechten.
Siehe auch Umweltrecht