Als Teilwaldrecht bezeichnet man das Recht, das auf einer bestimmten Fläche wachsende Holz ausschließlich zu nutzen. Diese Rechte sind aus dem ursprünglich allen Gemeindebürgern zustehenden Recht entstanden, Holz aus dem Gemeindewald zu beziehen. In früheren Jahrhunderten, als die Gemeindeverwaltung noch nicht so gut organisiert war wie heute, befanden sich manche Gemeindewälder in einem schlechten Zustand. Teilweise wurde viel mehr Holz bezogen, als nachgewachsen ist. Für Aufforstungs- und Pflegemaßnahmen fühlte sich meist niemand zuständig. Um diese Mißstände in den Griff zu kriegen, wurde in manchen Gemeinden das Holzbezugsrecht am Gemeindewald flächenmäßig aufgeteilt. Davon erhoffte man sich, dass der Raubbau an den Wäldern aufhören werde, weil die Berechtigten sich durch eine Fortsetzung der früheren Misswirtschaft selbst am meisten geschadet hätten. Diese Aufteilung hatte freilich den Nachteil, dass für Gemeindebürger, die sich erst nach dieser Aufteilung in der Gemeinde ansiedelten, keine Waldflächen mehr vorhanden waren. Dies spielte früher jedoch nicht eine so große Rolle, weil die meisten Gemeindebürger von der Landwirtschaft leben mussten, weshalb der Neuzuzug in den meisten Gemeinden nicht annähernd in diesem Ausmaß stattfand wie heute.
Das Eigentum an den Teilwaldflächen ist damals aber bei der Gemeinde geblieben. Im 20. Jahrhundert haben dann viele Teilwaldberechtigten versucht, auch das Eigentum an jenen Grundflächen zu erhalten, an denen sie nur holzbezugsberechtigt waren.
Nachdem im Jahre 1905 eine auf Ersitzung gestützte Musterklage eines Osttiroler Bauern vom Obersten Gerichtshof abgewiesen worden war, versuchten die Bauernvertreter durch politischen Druck das Eigentum an Teilwaldflächen zu erreichen. Tatsächlich erließ der Tiroler Landtag im Jahre 1910 ein Gesetz, welches es den Gemeinden gestattete, Teilwaldflächen ins Eigentum der holzbezugsberechtigten Bauern zu übertragen, wenn der Gemeinde gleichzeitig für alle anderen auf diesen Flächen möglichen Nutzungen Dienstbarkeiten eingeräumt wurden. Nach dem zweiten Weltkrieg hat dann allerdings die beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichtete Agrarbehörde I. Instanz zahlreiche Teilwaldflächen widerrechtlich ins Eigentum sogenannter Agrargemeinschaften übertragen.
Heute sind aus einem Teil dieser Teilwaldflächen Baugründe geworden. Zum Beispiel in Mieming haben einige Teilwaldberechtigte mit dem Verkauf solcher Gründe Millionen Euro verdient. Die Gemeinde, denen das Eigentum an diesen Flächen eigentlich zugestanden wäre, ging leer aus. Mehr dazu siehe unter Gemeindegut - Übersicht.