Die Gemeinden sind nicht nur mit der Gemeindeordnung sondern auch noch mit sehr vielen anderen Rechtsbereichen konfrontiert. Da ich immer wieder Gemeinden berate, und in meiner Funktion als Vizebürgermeister und Gemeinderat meiner Heimatgemeinde Aldrans muss ich mich mit einigen Rechtsproblemen der Tiroler Gemeinden immer wieder befassen. So zum Beispiel:
Anfang der Neunziger-Jahre habe ich für zahlreiche Tiroler Gemeinden einige Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes (betreffend den abgestuften Bevölkerungsschlüssel und die Privilegierung einiger Wiener Randgemeinden) vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten.
Als Ötzi gefunden wurde, waren einige interessante Fragen zu prüfen: War der Fund aus juristischer Sicht als Leiche zu beurteilen, über dessen weiteres Schicksal die nächsten Verwandten zu entscheiden gehabt hätten (und wenn ja, waren seine nächsten Verwandten Nord- oder Südtiroler) oder als Sache, für die Fundrecht gilt? Welches ist die rechtlich maßgebliche Grenze zu Italien? Nach dem Vertrag von Saint Germain wäre es die Wasserscheide. Nach dieser Definition würde der Fundort in Österreich liegen. Aufgrund des Friedensvertrages von Saint Germain wurde eine gemischte Kommission beauftragt, diese Grenze zu vermessen. Die Kommission hat jedoch nicht die Wasserscheide vermessen, sondern nur einige Punkte dieser Wasserscheide, welche mit geraden Linien verbunden wurden. Danach würde der Fundort in Italien liegen.