Wenn sich jeder sein tatsächliches oder vermeintliches Recht selbst holen würde, käme es in vielen Fällen zu massiven Streitigkeiten und wohl nicht selten zu Gewaltakten. Deshalb ist die sogenannte Selbsthilfe (von Ausnahmen abgesehen) verboten. Die Rechtsordnung schützt den bestehenden Zustand auch dann, wenn er nicht der Rechtslage entspricht. Wer meint, ein Recht auf Änderung des bestehenden Zustandes zu haben, muss sich an das Gericht wenden. Diesen bestehenden Zustand nennt man "Besitz". Stört jemand diesen Besitz und wehrt sich der Gestörte binnen 30 Tagen durch eine Klage, wird der Störer dazu verurteilt, den früheren Zustand wieder herzustellen und künftige Störungen zu unterlassen. Freilich bleibt es dem Störer unbenommen, sein besseres Recht in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen.