Schenkungsverträge sind nur dann notariatsaktpflichtig, wenn vorher oder gleichzeitig mit dem Vertrag keine "wirkliche Übergabe" stattfindet. Auch in solchen Fällen, wird der Schenkungsvertrag häufig von einem Anwalt formuliert. Der Notar macht dann nur noch eine förmliche Beurkundung, den sogenannten "Mantel". Ich verfasse immer wieder Schenkungsverträge. Meist geht es dabei um Liegenschaften, ausnahmsweise um Gesellschaftsanteile, oft auch um Unternehmen bzw. um Teile davon.