So bezeichnet man jene Rechte, welche die Verfassung den Bürgern garantiert, wie etwa das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf Freiheit des Eigentums und der Erwerbstätigkeit, Recht auf persönliche Freiheit, auf ein faires Verfahren, auf den gesetzlichen Richter, Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses, Datenschutz, Schutz des Hausrechts, Liegenschaftserwerbsfreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Unterrichtsfreiheit, Petitionssrecht etc. Verankert sind diese Grundrechte in verschiedensten Rechtsquellen, so zum Beispiel im Staatsgrundgesetz vom 21.12.1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, im Bundesverfassungsgesetz, im Staatsvertrag von St. Germain, im Staatsvertrag von Wien, in der Europäischen Menschenrechtskonvention samt Zusatzprotokollen, im Datenschutzgesetz etc.
Im Fall einer Verletzung dieser Rechte gibt es diverse Rechtsmittel (z.B. Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gemäß § 67c AVG, Grundrechtsbeschwerde in Strafsachen an den Obersten Gerichtshof, Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Verfassungsgerichtshofbeschwerde). Ich werde immer wieder mit Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof beauftragt.